Beglaubigte Übersetzungen

 

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung muss von einem autorisierten Übersetzer des Landes angefertigt werden, in dem sie verwendet werden soll. Die beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland von den Oberlandesgerichten anerkannten Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt und genießen innerhalb des Landes Gültigkeit.

Die beglaubigte Übersetzung enthält: die Unterschrift des Übersetzers oder der Übersetzerin, den Stempel und den Beglaubigungsvermerk. 

Was bestätigt eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung auf andere Sprache. 

Die Verwendung der beglaubigten Übersetzung:

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden sind erforderlich für eine Vielzahl von deutschen Behörden, Universitäten, Gerichten, Notaren und anderen Institutionen.

Was muss beachtet werden, bevor eine beglaubigte Übersetzung im Auftrag gegeben wird.

Wenn in Deutschland für eine Urkunde eine Apostille erforderlich ist, muss diese vor der Übersetzung eingeholt und mit übersetzt werden.

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen offizieller Dokumente und Urkunden auf der Grundlage digitaler Ablichtungen an. Dies wird entsprechend vermerkt, und der Übersetzung wird eine Kopie des Originals beigefügt.

Die Aushändigung erfolgt ausschließlich per Post. 

Der Auftraggeber hat im Voraus zu prüfen, ob die zuständige Stelle/Behörde eine Apostille oder Legalisation für die Urkunden verlangt. Der Auftraggeber hat diese leistungsbedingt vor der Übersetzung einzuholen.

Die Gültigkeit unserer Ermächtigung:

Unsere Ermächtigung, die beglaubigten Übersetzungen anzufertigen hat innerhalb von Deutschland die Gültigkeit. Wenn Sie in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie möglicherweise eine Apostille. Die Apostille können Sie bei der Landgericht Düsseldorf beantragen: Landgericht Düsseldorf: Apostillen, Legalisationen und Beglaubigungen der Unterschriften der Übersetzer/Notare